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Baugenehmigungsverfahren


Neubau, Umbau, Nutzungsänderung ...

... erfordern in den meisten Fällen eine Baugenehmigung.

Im Bauamt erfahren Sie, ob Sie für Ihre geplante Baumaßnahme einen Bauantrag stellen müssen, welches Antragsverfahren erforderlich ist und welche baurechtlichen Vorschriften Sie beachten müssen.
Eine frühzeitige Beratung trägt dazu bei, eine vernünftige Planung vorzubereiten bzw. kostenträchtige Fehlplanungen zu vermeiden. Besser ist es, wenn die Fachleute dieses Amtes (Leitung: Stadtamtsrat Rainer Mallon unter Telefon 0 54 22 / 9 65 - 2 72) das erste Informationsgespräch gleich mit einem geeigneten Entwurfsverfasser führen können.

Für Ihr Bauvorhaben ist Ihr direkter Ansprechpartner:

  • im Prüfbereich I (Stadtteile Melle-Mitte, Oldendorf)
    Frau Maike Benduhn unter Telefon 0 54 22 / 9 65 -273,
  • im Prüfbereich II (Stadtteile Gesmold, Buer, Riemsloh, Neuenkirchen, Wellingholzhausen, Bruchmühlen) Herr Klaus Heimhalt unter Telefon 0 54 22 / 9 65 -274 .


Vordrucke für das entsprechende Genehmigungsverfahren können Sie direkt unter Telefon
0 54 22 / 9 65 - 4 44 anfordern.

Weitere Informationen finden Sie im Virtuellen Rathaus unter der Kategorie "Produkte von A bis Z".
Dort finden Sie u. a. die Dienstleistungen

  • Bauantrag
  • Bauvoranfrage
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • genehmigungsfreie Wohngebäude.

Dort können Sie auch die entsprechenden Formulare einsehen und herunterladen.



 
 
Stadt Melle | Schürenkamp 16 | 49324 Melle
Telefon 0 54 22 / 9 65 -0 | Fax 0 54 22 / 9 65 -348 | eMail

(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)