Bebauungspläne der Stadt Melle
Die Aussagen im Bebauungsplan (B-Plan) sind aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln und konkretisieren somit die städtebauliche Planungstätigkeit der Gemeinde in rechtlich verbindlicher Form (kommunale Satzung).
In Bebauungsplänen wird u.a. die Art und das Maß der Bodennutzung für jedes einzelne Grundstück bzw. jede Parzelle festgeschrieben. Der Inhalt eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch (§9 BauGB) bestimmt.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung in der die Festsetzungen des Planes begründet werden. Der Bebauungsplan und seine Begründung können von jedermann eingesehen werden.
Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich und als Angebotsplanung durch jedermann umsetzbar. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Stadt. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§1 Abs. 3 BauGB). Die Stadt ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspläne immer nur für Teilgebiete (sogenannte Geltungsbereiche) erstellt.
In der Stadt Melle bestehen z. Zt. ca. 280 rechtskräftige Bebauungspläne.
Klicken Sie hier, um sich diese Bebauungspläne anzusehen.
Sie besitzen ein CAD- oder GIS-System und würden gern einen Bebauungsplan der Stadt Melle in Ihr System einbinden, dann sind Sie hier richtig. Um zu den Bebauungsplänen zu gelangen, klicken Sie auf den nachstehende Link: Bebauungspläne für Ihr CAD- oder GIS-System
Stadthaus - Hauptgebäude -
Schürenkamp
16
49324 Melle
Deutschland
Telefon
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Telefax
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eMail info@stadt-melle.de
(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)
Internet www.stadt-melle.de
In diesem Gebäude befindet sich:
- das Hauptamt
- das Ordnungsamt
- das Sozialamt
- das Amt für Finanzen und Liegenschaften
- das Bauamt
- die Frauen- und Familienbeauftragte
- das Rechnungsprüfungsamt
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