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Ärztlicher Notdienst
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Hier finden Sie den aktuellen Notdienstplan der Ärzte für die Stadt Melle.
Hier für das 1.Quartal 2009. |

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Online-Services
Unter dieser Rubrik möchte wir für Sie Services zusammenführen, die Sie auch jeweils bei den einzelnen Sachthemen im virtuellen Rathaus finden. Bei den nachfolgend angebotenen Diensten können Sie direkt über das Internet eine Beratung oder Bearbeitung von einzelnen Dienstleistungen erhalten.
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Fundsachen
Haben Sie etwas verloren? Hier finden Sie die "Fundsachen".
Weitere Infos im "Virtuellen Rathaus" der Stadt Melle unter: Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Bürgeramt; Fundsachen; Fundsachen.
Bürgeramt der Stadt Melle
Schürenkamp
16
49324 Melle
Deutschland
Telefon
0 54 22 / 9 65 -0
eMail buergeramt@stadt-melle.de
(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)
Ihre Ansprechpartner Marlies Gröne-Wamer Jörg Höcker Sandra Uffmann Christa Obermüller Simone Klockenbrink Melanie Witnick |
Telefon 0 54 22 / 9 65 -226 Telefon 0 54 22 / 9 65 -433 Telefon 0 54 22 / 9 65 -228 Telefon 0 54 22 / 9 65 -269 Telefon 0 54 22 / 9 65 -229 Telefon 0 54 22 / 9 65 -269 |
Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag |
08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 12.30 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr |
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Wunschkennzeichen online reservieren
Wer künftig ein Auto zulässt und dabei auf eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination des Kennzeichens Wert legt, kann ab sofort auf den Internet-Seiten der Städte Bramsche, Melle und Georgsmarienhütte sowie beim Landkreis Osnabrück nach freien Kennzeichen stöbern und seine Wunschkombination für 30 Tage reservieren. Der Service kostet pro Kennzeichen 12,80 Euro und ist am Tag der Zulassung des Fahrzeuges beim jeweiligen Straßenverkehrsamt zu zahlen.
„Mit diesem neuen Angebot kommen die Kreisverwaltung und die drei beteiligten Städte dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, in aller Ruhe von zu Hause aus ein Kennzeichen für ihr Fahrzeug auswählen und reservieren zu können“ erklärt Erster Kreisrat Gerd Hoofe. Und die Bürgermeister lobten die gute Zusammenarbeit der Partner, die dieses Projekt gemeinsam realisierten. Grundsätzlich können alle Kommunen diesen Service im Internet anbieten, die am Modellprojekt „Landkreis vor Ort“ teilnehmen. Dieses Projekt hat zum Ziel, in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Leistungen des Landkreises direkt vor Ort zubieten. Die Autohäuser können den neuen Dienst ebenfalls nutzen, wobei die Reservierungsmöglichkeiten derzeit noch auf ein Kennzeichen beschränkt ist. Über ein zusätzliches Händlermodul wird in rund vier Wochen eine Reservierung von bis zu fünf Kennzeichen möglich sein. „Künftig möchten wir die einfache Reservierung um eine Händlerzulassung erweitern. Die Autohäuser des Landkreises können dann ihre Fahrzeuge direkt bei den Zulassungsstellen anmelden und bräuchten ihre Kennzeichen nur abholen, ohne sich vor Ort um die Formalitäten zu kümmern“, beschreibt der für das Straßenverkehrsamt zuständige Verwaltungsvorstand des Landkreises Dr. Winfried Wilkens die Ziele der Zukunft.
Doch ob ein solcher Service angeboten wird, entscheiden auch die Autohäuser. Nur wenn sie Bedarf für eine solche Anwendung sehen, soll sie auch realisiert werden. „Die Händlerzulassung soll schließlich keine Selbstzweck sein, sondern sich am Bedarf unserer Kunden orientieren“, ergänzt Erster Kreisrat Hoofe. Derzeit führen die Kommunen und der Landkreis Osnabrück eine Interessensabfrage durch, um den Bedarf der Autohäuser einschätzen zu können. Von dem Ergebnis dieser Umfrage wird es abhängen, ob die Händlerzulassung kommt oder nicht. Hierbei handelt es um einen weiteren Baustein im Internetdienstleistungsangebot für die Kunden. Als besonders gewinnbringend sieht die Stadt Melle dabei die Tatsache, dass der Gang in das Stadthaus oder der Telefonanruf zur Kfz-Zulassungsstelle für den Kunden entbehrlich ist und gleichzeitig 7 Tage die Woche ganztägig der Service Privatpersonen, Firmen und Händlern zur Verfügung steht.
Der Service ist im „Virtuellen Rathaus“ der Stadt Melle (www.stadt-melle.de) im Dienstleistungsspektrum der Kfz-Zulassung direkt abrufbar. Für die Kunden werden hilfreiche Erklärungen gegeben. Direkt zur Online-Reservierung geht es hier.
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Hinweise zum BAFöG
Hinweise zum BAFöG

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen sowie Hochschulen. Dadurch soll einer möglichst breiten Schicht von Auszubildenden die Möglichkeit für den Erwerb einer qualifizierten Berufsausbildung gegeben werden.
Fördermöglichkeiten

Der Besuch von
- Berufsfachschulen, die in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang zu einem beruflichen Abschluss führen
- Fachoberschulen, Klasse 12 (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
- Fachschulen
kann nach dem BAFöG gefördert werden, wenn der Antragsteller zu Hause wohnt.
Förderung bei auswärtiger Unterbringung Bei ausbildungsbedingter auswärtiger Unterbringung ist auch eine Förderung möglich beim Besuch
- von Fachgymnasien
- von Fachoberschulen, ab Klasse 11
- vonBerufsfachschulen, die keinen Berufsabschluss vermitteln
- beim Berufsvorbereitungsjahr
- beim schulischen Berufsgrundbildungsjahr.
Studentenwerke sind für Hochschüler zuständig Für Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig.
Anträge Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Osnabrück sowie bei den örtlichen Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeindeverwaltungen erhältlich.
Arbeitsförderung

Nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) werden vor allem Personen gefördert, die den erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können (Rehabilitationsmaßnahmen). Über die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme entschieden werden.
Außerdem werden mitunter Sonderprogramme aufgelegt, Auskünfte erteilt die zuständige Arbeitsverwaltung für Osnabrück, Telefon (05 41) 9 80-0.
Aufstiegsförderung ("Meister-BAFöG")

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dürfen Fachkräfte gefördert werden, die sich in der Ausbildung zum Meister oder Techniker befinden oder sich auf einen vergleichbaren Berufsabschluss vorbereiten.
Voraussetzung zur Förderung ist Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung.
Als Leistungen kommen in Betracht:
- Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten zur Finanzierung des Lebensunterhaltes einen monatlichen Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Einkommen, Vermögen und Familienstand.
- Darlehen zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Solche Kosten fallen in öffentlichen Schulen jedoch nicht an.
Anträge
Niedersächsische Landesverwaltungsamt Auerstraße 14 30449 Hannover
Weitere Informationen: http://www.bafoeg.bmbf.de/
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Sie ziehen um...
...was tun wir für Sie ? ...woran müssen Sie denken ?
Meldeanschrift Bei jedem Wohnungswechsel muss die neuen Anschrift der Stadt Melle möglichst innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Dieses können Sie im Bürgeramt der Stadt Melle oder in einem der Bürgerbüros in den Stadtteilen erledigen. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis.
Haus und Grundstück Gehört Ihnen ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung in Melle, so benachrichtigen wir auf Wunsch das Amt für Finanzen und Liegenschaften, damit die notwendigen Änderungen für Ihren Grundsteuerbescheid erfaßt werden können.
Hunde Wenn Sie einen Hund haben, informieren wir gerne das Amt für Finanzen und Liegenschaften über Ihren Umzug, damit von dort die Hundesteuer veranlagt werden kann bzw. die Adressdaten geändert werden können.
Sozialleistungen Nehmen Sie Leistungen wie Erziehungsgeld, Wohngeld oder Sozialhilfe in Anspruch, geben wir Ihre neue Adresse auf Wunsch an das Sozialamt weiter. Für ergänzende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes gerne zur Verfügung.
Gewerbe Besitzen Sie ein Gewerbe und wird die Betriebsstätte Ihres Gewerbes ebenfalls verlegt, teilen Sie bitte die neue Anschrift dem Sachgebiet Gewerbewesen, Erdgeschoss, Zimmer 51 mit.
Fahrzeuge Besitzen Sie ein Fahrzeug, welches auf Ihren Namen zugelassen ist, so muß die neue Anschrift auch der Kfz-Zulassungstelle, Zimmer 24-25 mitgeteilt werden. Die Unterlagen, die Sie für die Zulassung benötigen, entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt "Was benötige ich für die Kfz-Zulassung".
Download Merkblatt "Was benötige ich für die Kfz-Zulassung"
An alles gedacht ?? Da war doch noch was...
Nicht nur der Stadt Melle muss ich meine Adresse mitteilen.
Abfallbeseitigung Damit die Müllgefäße entsprechend der Personenzahl bereitgestellt werden können, teilen Sie bitte Ihren Umzug der AWIGO-GmbH mit. Dieses können Sie über die Internetseite der AWIGO-GmbH www.awigo-gmbh.de oder telefonisch unter der Hotline: 05401/365555 erledigen.
Bitte denken sie auch an die Adressänderung bei folgenden Unternehmen:
Versorgungsbetrieben (z. B. RWE)
Versicherungen
Telefongesellschaften
Post (evtl. Nachsendeauftrag)
Sparkasse, Bank
Krankenkasse
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Haben Sie noch Fragen ?? Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bürgeramt, den Bürgerbüros in den Stadtteilen und den Fachämtern gerne zur Verfügung.
Anschriften und Öffnungszeiten
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Umzugsservice
Hat sich ihre Adresse geändert?
Im Kundencenter der RWE können sie Ihren Umzug gleich über das Internet melden. http://www.rwe.com/microsites/de/kundencenter/strom/umzugsservice/umzugsservice.html
Auch die Telekom bieten Ihnen einen Umzugsservice für Ihre Telefon- und Internetdienste. http://www.telekom.de/katalog-online/rat_und_tat
Für die Kunden der regionalen Telefongesellschaft Osnatel gibt es hier Hilfe. http://www.osnatel.de
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Katalog der Stadtbibliothek
Die Stadtbiblothek von zuhause erforschen. Über den Online-Katalog können Sie sich ein Bild über die Medienvielfalt der Meller Stadtbibliothek machen. Sollten sie einmal im Rahmen der Ausleihfrist das Buch nicht zuende gelesen haben, können sich hierüber auch eine Verlängerung buchen, ohne die Bibliothek aufzusuchen.
Zum Katalog der Stadtbibliothek
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Kfz-Steuer-Rechner
Wenn sich bei Anschaffung eines anderen Autos nicht nur über das neue Kennzeichen, sondern auch schon darüber informieren möchten, was das Finanzamt dafür von Ihnen haben möchte, können Sie den Kfz-Steuer-Rechner befragen.
Zum Kfz-Steuer-Rechner
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