Zugang gem. § 3a VwVfG
Gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Die Stadt Melle betreibt noch keine virtuelle Poststelle oder einen anders gearteten Zugang im Sinne des § 3a VwVfG. Die email-Adresse des Impressums oder sonstige email ? Adressen in diesem Internetauftritt, sowie insbesondere im virtuellen Rathaus, sind nicht als Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente geöffnet, sofern dieses nicht im Einzelfall anderes und besonders gekennzeichnet ist.
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